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Statut der Räte der Revolutionären Kommunen in Europa

Zur Strukturierung

1) Das maßgebliche Organ der RRKE sind die Kongresse.

A– Der Kongress wählt die Exekutive und ermächtigt die Exekutive, die RRKE zu leiten.

B– Die Exekutive wählt ihre Ko-Sprecher*innen. Eine der Ko-Sprecherinnen muss eine Frau sein.

C– Die Exekutive ermächtigt die Ko-Sprecher*innen, die Exekutive einzuberufen und zu leiten.

D– Alle Entscheidungen in der Exekutive werden nach dem Abstimmungsverfahren getroffen.

E– Die RRKE besteht aus den Mitgliedern der Stadträte. Die Stadträte wählen auf ihren Kongressen ihre eigenen Exekutivmitglieder, und die Exekutivmitglieder wählen ihre eigenen Ko-Sprecher*innen. Die gewählten Ko-Sprecher*innen sind automatisch Mitglieder der nationalen Räte.

F– Die nationalen Räte sind natürlich das oberste Organ der Stadträte. Die Nationalräte wähle auch ihre eigenen Kongresse. Die gewählte Exekutive wählt auch ihre eigenen Ko-Sprecher*innen aus. Die gewählten Ko-Sprecher*innen sind automatisch auch Mitglieder des Europäischen Rates.

G– Die Stadt- und Nationalräte sind durch die Namen der Städte und Länder gekennzeichnet, in denen sie ihren Sitz haben. So wie der Rat der Revolutionären Kommune Braunschweig (RRKB). Nationale Räte sind auch durch die Namen der Länder gekennzeichnet. Wie die Räte der Revolutionären Kommunen in Deutschland (RRKD)

H– In der RRKE können die Mitglieder die Exekutive entlassen, wenn eine Zweidrittelmehrheit (2/3) der Mitglieder erreicht wird.

I– Die nationalen Räte bilden den Europäischen Rat. Der Europäische Rat hingegen wird als Räte der Revolutionären Kommunen in Europa (RRKE) bezeichnet.

İ– Der Kongress der RRKE findet unter normalen Bedingungen alle anderthalb (1,5) Jahre statt. Wenn die 1/3 (ein Drittel) Mehrheit der Mitglieder dies verlangt, wird ein außerordentlicher Kongress abgehalten.

J– Organisatorische und politische positive Diskriminierung und ein Quotensystem werden auf Frauen und LGBTIQ angewandt. Bei der Quotenregelung gilt der Grundsatz von mindestens fünfzig Prozent.

2) Das Mitgliedschaftsrecht im RRKE wird wie folgt gehandhabt:

A– Mitglied der RRKE kann jeder werden, der/die nicht faschistisch und nicht reaktionär ist, das Programm und die Richtlinie als Grundlage annimmt, seinen Beitrag zahlt, sich organisiert und in Stadträten arbeitet.

B– Jeder, der den Mitgliedsstatus in der RRKE erworben hat, hat das Recht, zu wählen und gewählt zu werden.

C– Jeder, der den Mitgliedsstatus verdient, hat das Recht, seine Meinung zu äußern und im Rahmen der revolutionären Normen zu kritisieren.

3) Verbrechen und Bestrafung in der RRKE

A– Jedes Verhalten, das gegen demokratische und revolutionäre moralische Regeln verstößt, gilt als Verbrechen. Glücksspiel, Drogenkonsum und -handel sind illegal und gelten als Straftaten. Jede Art von innerem oder äußerem Verhalten, das als lumpig angesehen werden kann, ist ein Verbrechen. Konterrevolutionäre Einstellungen und Verhaltensweisen, wie das Weitergeben von Informationen an den Feind, sind Verbrechen. Belästigung und Vergewaltigung sind Verbrechen.

B– Die Strafe für jedes Verbrechen ist unterschiedlich. Einige Straftaten erfordern eine sofortige und harte Bestrafung, auch wenn sie nur einmal begangen werden. Sexuelle Nötigung von Frauen und Kollaboration mit dem Feind werden am härtesten bestraft.

Strafen

A– Verwarnung, durch autorisierte Einheiten.

B– Verurteilung vor dem Rat.

C– Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen werden die
Mitgliedsbeziehungen ausgesetzt.

D– Alle Beziehungen zur RRKE, einschließlich der Versammlung, der es angeschlossen ist,
werden abgebrochen und ausgeschlossen.

4) Finanzen
Die RRKE finanziert sich hauptsächlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Alle Ausgaben werden unter der Aufsicht von Stadträten und von den nationalen Räten gewählten Vorständen getätigt. Im Falle einer möglichen Auflösung auf zentraler und lokaler Ebene wird das Vermögen der Einrichtung einer anderen Einrichtung übertragen, die dem öffentlichen Interesse dient.